Stiftungsforum
Mitglied des Stiftungsforums wird, wer der Stiftung mindestens 1.000 Euro zugewendet hat. Ebenfalls Mitglied des Stiftungsforums kann werden, wer sich ehrenamtlich für die Stiftung engagiert. Hierüber entscheidet das Stiftungskuratorium.
(2) Juristische Personen können einen Vertreter entsenden.
(3) Bei Zustiftungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser in der Verfügung von
Todes-wegen eine natürliche Person bestimmen, die dem Stiftungsforum für längstens 10 Jahre angehören soll.

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