Stiften und Spenden

stiften

spenden

engagieren

vererben
 

Stiften:

Zustiftungen sind ab 1.000 Euro möglich. Sie erhöhen das Grundkapital der Stiftung und tragen damit zu höheren Erträgen bei.

Stifterinnen und Stifter werden namentlich auf der Webseite genannt, ausgenommen sie wollen anonym bleiben. Eine Bescheinigung für das Finazamt wird zum Jahrenende verschickt.

Spenden:

Spenden sind in jeder Höhe möglich. Sie dürfen im Geschäftsjahr oder zeitnah für die Förderung von Projekten und Aktionen eingesetzt werden. Eine Bescheinigung für das Finanzamt wird zum Jahresende verschickt, sofern die Spende mehr als 100 Euro beträgt.

Ehrenamt:

Sie haben auch die Möglichkeit sich ehrenamtlich zu engagieren.

Vererben:

Sie können auch testamentarisch die Bürgerstiftung Römerberg berücksichtigen.

Ihre Unterstützung macht den Unterschied

Willkommen sind gute Ideen, Spenden und 
Zustiftungen. Bereits ab 1.000 Euro ist eine
Zustiftung möglich (Dotationskapital).

Zustiftungen benötigt die Bürgerstiftung, um
das Mindestgrundkapital zu erreichen, das
notwendig ist für die Anerkennung als Stiftung. Spenden und Zustiftungen sind steuerlich absetzbar.

Die Stiftung stellt zum Jahresende Bescheinigungen aus.
Bankverbindungen für Einzahlungen auf das
Konto der „Bürgerstiftung Römerberg“

 

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

IBAN: DE83 5479 0000 0002 0776 04

BIC: GENODE61SPE

oder:

Sparkasse Vorderpfalz

IBAN: DE67 5455 0010 0194 4631 39

BIC: LUHSDE6AXXX

 

Angabe des Verwendungszweckes „Dotationskapital“ oder „Spende“


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